Die Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV/IV sollen die minimalen Lebenskosten von Personen decken, die eine Alters-, Hinterlassenen- oder Invalidenrente beziehen.
Anspruch auf EL haben Sie, wenn Sie mindestens
- eine Rente der AHV oder IV Rente beziehen oder
- eine Hilflosenentschädigung der IV beziehen und volljährig sind oder
- ein Taggeld der IV beziehen (seit mindestens 6 Monaten).
Diese Bedingungen müssen Sie ebenfalls erfüllen
- Ihr Wohnsitz und Ihr tatsächlicher Aufenthalt muss im Kanton Bern sein.
- die anerkannten Ausgaben müssen höher sein als die anrechenbaren Einnahmen.
Wenn Sie eine ausländische Nationalität haben, müssen Sie zusätzliche Bedingungen erfüllen.
Sie haben nur Anspruch auf EL, wenn Ihr Nettovermögen tiefer ist als
- CHF 100'000.00 für eine einzelne Person,
- CHF 200'000.00 für ein Ehepaar,
- CHF 50'000.00 für Kinder mit Anspruch auf eine Waisenrente oder mit Anspruch auf eine Kinderrente der AHV oder IV
Selbstbewohnte Liegenschaften zählen nicht zum Nettovermögen