Freizeitanlage Gürbe

Die Freizeitanlage Gürbe steht der Bevölkerung frei zur Verfügung und kann für Veranstaltungen reserviert werden.
Das Freizeithaus kann gebührenpflichtig reserviert werden. Für das Jahr 2027 nehmen wir derzeit noch keine Reservationen entgegen.

Verantwortliche Person
Diese Person ist der Gemeinde gegenüber für die Benützung des Mietobjektes und für die Bezahlung der Gebühr verantwortlich. Sie ist sowohl für die Übernahme, als auch für die Rückgabe des Mietobjektes zuständig und ist Ansprechperson der Gemeinde Thurnen. Der Mieter oder seine Vertretung müssen während der Mietdauer persönlich anwesend sein.

Wir bitten die verantwortliche Person, die eingeladenen Gäste im Falle eines Parkplatzmangels darauf hinzuweisen, ihre Fahrzeuge beim Bahnhof Thurnen zu parken.

Die Reservation der Anlage mit Freizeithaus und Grill ist über Reservation anzumelden und ist gebührenpflichtig.

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