Baubewilligungsverfahren

Baubewilligungspflicht
Wer etwas bauen, erstellen oder verändern möchten, braucht in der Regel vor der Ausführung eine Baubewilligung. Dies gilt nicht nur für grössere Neubauten sondern auch für Parkplätze, gedeckte Sitzplätz etc. Auskunft über die Baubewilligungspflicht, baubewilligungsfreie Bauvorhaben und den Ablauf eines Baubewilligungsverfahrens erteilt die Bauverwaltung Thurnen. Wir stehen Ihnen für Fragen rund um Ihr Bauvorhaben gerne zur Verfügung.

Baueingabe
Seit 1. März 2022 können wir Ihr Baugesuch aufgrund kantonaler Bestimmungen nur noch über eBau entgegennehmen. Sie erfassen Ihr Gesuch online und laden die erforderlichen Unterlagen hoch.

Bis zur Anpassung der gesetzlichen Vorgaben müssen die elektronisch eingereichten Gesuchsunterlagen zwingend auch zweifach ausgedruckt und unterschrieben zugestellt werden. Bitte beachten Sie, dass sämtliche Fristen erst laufen, wenn die Unterlagen inkl. Beilagen wie Situationsplan und Projektpläne (mit Originalunterschriften) in Papierform bei der Bauverwaltung sind.

Sie können die Bearbeitungszeit verkürzen, indem Sie die Baugesuchsunterlagen vollständig und korrekt einreichen. Hilfestellungen finden Sie in unseren Dokumenten weiter unten.

Voranfrage
Bei komplexen Bauvorhaben oder unklarer Rechtslage ist es empfehlenswert, vor Eingabe eines Baugesuchs eine schriftliche Vorabklärung mit konkreten Fragen beim Bauinspektorat einzureichen.

Anhand der Auskunft können Sie die Chancen und Risiken eines Bauvorhabens besser einschätzen und unnötige Verzögerungen vermeiden. Eine Vorabklärung ist kostenpflichtig. In der Regel genügt es eine einfache Vorabklärung mit einer kurzen aussagenkräftigen Beschreibung, einer oder mehreren konkreten Fragestellungen und wo nötig entsprechenden Planunterlagen über eBau einzureichen. Eine Voranfrage umfasst keine vollumfängliche materielle Prüfung.

Bei Fragen wenden Sie sich an Kommunal Partner AG, nfkmmnlprtnrch031 544 76 80

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