Wochenaufenthalt in einer anderen Gemeinde
Wenn Sie sich während der Woche aus beruflichen oder ausbildungsbedingten Gründen in einer anderen Gemeinde aufhalten, sind Sie verpflichtet, sich dort als Wochenaufenthalter/in anzumelden. Dafür benötigen Sie eine Bescheinigung zum auswärtigen Aufenthalt (früher: Heimatausweis), welche Sie bei uns beantragen können. Ihr Hauptwohnsitz – und damit auch Ihr zivil- und steuerrechtlicher Wohnsitz – bleibt weiterhin in der Gemeinde Thurnen.
Die Bescheinigung kann am Schalter, telefonisch, per Mail (oder online für Neubezug oder Verlängerung) beantragt werden. Sie ist ab Ausstellungsdatum ein Jahr gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit muss sie entweder erneuert oder – im Falle Ihrer Rückkehr nach Thurnen – der Abteilung Einwohnerkontrolle zurückgegeben werden.
Die Gebühr beträgt CHF 20.00 für die erstmalige Ausstellung und CHF 10.00 für eine Verlängerung
Wochenaufenthalt in Thurnen
Wenn Sie sich vorübergehend in Thurnen aufhalten und hier einen Wochenaufenthalt begründen möchten, melden Sie sich bitte innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer Ankunft persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung. Bringen Sie dazu ein gültiges Ausweisdokument (ID / Pass) sowie die Bescheinigung zum auswärtigen Aufenthalt mit, die Sie bei Ihrer Hauptwohnsitzgemeinde beantragen.
Sobald die Gültigkeit dieser Bescheinigung abläuft, muss sie von Ihrer Hauptwohnsitzgemeinde erneuert und erneut bei der Einwohnerkontrolle in Thurnen eingereicht werden.
Die Gebühr beträgt CHF 20.00, bei einer Verlängerung beträgt die Gebühr CHF 10.00.
Bitte beachten Sie: Es kann zusätzlich ein Mietvertrag als Nachweis verlangt werden.