Rentenvorausberechnung AHV/IV

Die Rentenvorausberechnung ist eine Schätzung einer künftigen Rente, auf die Sie Anspruch haben könnten. Die verbindliche Berechnung der AHV- oder IV-Rente erfolgt erst bei Eintritt des Versicherungsfalls (Alter, Tod oder Invalidität). Reichen Sie die Anmeldung direkt bei der zuständigen Ausgleichskasse bzw. deren Zweigstelle ein.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Ausgleichskasse des Kantons Bern

Informationen Rentenvorausberechnung
Antrag Rentenvorausberechnung
Antrag für eine Rentenvorausberechnung für die Weiterarbeit nach dem Referenzalter
Anmeldung für die Altersrente im Referenzalter nach Vorbezug
AHV-Zweigstelle
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