Wer aus der Gemeinde wegzieht, hat sich bis spätestens am Tag des Wegzugs persönlich bei der Einwohnerkontrolle abzumelden. Mitzunehmen ist ein amtlicher Ausweis.
Der Wegzug kann auch elektronisch via eUmzug gemeldet werden.
Trennung Ehepaar
Ein getrennter Wohnsitz hat Auswirkungen auf die steuerliche Situation der Steuerpflichtigen:
Bei Trennung werden die Ehegatten aufgrund des Steuergesetzes (StG) Art. 68 Abs 2 vom 21.05.2000 für das ganze Steuerjahr getrennt veranlagt, wenn per Stichtag 31.12 des Steuerjahres unveränderte Verhältnisse vorliegen. Die Einwohnerkontrolle verlangt deshalb bei einer Trennung innert 10 Tagen nach dem Abmeldedatum das untenstehende Formular.