Winterdienst

Auftrag der Gemeinde ist es, auch im Winter Strassen, Trottoirs, Plätze und Wege usw. mit geeigneten Mitteln möglichst gefahrlos begehbar und befahrbar zu halten. Soweit zweckmässig, sind schneebedeckte Strassen mechanisch zu räumen, bevor Auftaumittel eingesetzt werden. Die Gemeinde Thurnen übernimmt im Auftrag der Gemeinde Kaufdorf auch den dortigen Winterdienst. Die Winterdienstbereitschaft gilt von November bis März.

Eine Betriebsbereitschaft rund um die Uhr kann mit den vorhandenen Ressourcen (personell und finanziell) nicht gewährleistet werden. Zwischen 24 Uhr und 4 Uhr erfolgt daher keine Schneeräumung. Die Mitarbeiter des Werkhofs Thurnen werden von drei externen Dienstleistern unterstützt. Der kommunale Winterdienst umfasst den Schneebruch und die Glatteisbekämpfung auf den Gemeindestrassen, Fusswegen, Trottoirs und Plätzen im Siedlungsgebiet der Gemeinde Thurnen. Dabei werden in 1. Priorität Sammelstrassen, Strassen mit Busverkehr, Strassen zu wichtigen Gebäuden (z.B. Feuerwehr, Gemeindeverwaltung), Schulwege, die Parkplätze des Schulhauses und Strassen und Trottoirs mit Steilstrecken (über 6% Längsgefälle) geräumt. In 2. Priorität werden alle übrigen Strassen, Trottoirs und Fusswege in der Bauzone, sowie Strassen zu öffentlichen Gebäuden und Gewerbeanlagen und übrige öffentliche Parkplätze geräumt. Weitere Strassen und Plätzen sowie Privatstrassen und -flächen werden mit tieferer Priorität geräumt.

Private Flächen werden nur geräumt, wenn eine gültige Vereinbarung vorliegt. Vereinbarungen können jeweils bis Ende September abgeschlossen werden. Sie gelten ab dem darauffolgenden Winter, bis eine der Parteien kündigt.
Für den Winterdienst auf Kantonsstrassen ist das Tiefbauamt des Kantons Bern zuständig.

Trotz Winterdienst können glatte Stellen auftreten. Deshalb tragen Winterreifen mit genügend Profil oder auch geeignete Winterschuhe wesentlich zur Sicherheit bei.

Bauverwaltung
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