Einbürgerung

Die Gemeindeverwaltung ist Ihre erste Anlaufstelle, um die Schweizer Staatsbürgerschaft zu erlangen. Beim Einbürgerungsverfahren gibt es zwei Arten: die ordentliche und die erleichterte Einbürgerung. Bei diesen Verfahren unterscheiden sich die Voraussetzungen, um das Schweizerstaatsbürgerrecht sowie das Kantons- und Gemeindebürgerrecht zu erlangen.

Ordentliche Einbürgerung
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit das ordentliche Einbürgerungsverfahren gestartet werden kann:

  • mindestens 10 Jahre in der Schweiz gelebt haben, wovon 3 in den letzten 5 Jahren vor der Einreichung des Gesuchs
  • mindestens 2 Jahren ohne Unterbruch in Thurnen wohnhaft
  • Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) besitzen
  • keine Sozialhilfe beziehen oder bezogene Leistungen aufweisen, die nicht zurückgezahlt wurden
  • Sprachnachweis in Deutsch (Sprachniveau B1 mündlich und A2 schriftlich) vorweisen
  • Einbürgerungstest erfolgreich bestehen

Erleichterte Einbürgerung
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit das erleichterte Einbürgerungsverfahren gestartet werden kann:

  • seit 3 Jahren in ehelicher Gemeinschaft mit einem Schweizer oder einer Schweizerin leben
  • mindestens 5 Jahre in der Schweiz gelebt haben, wovon 3 in den letzten 5 Jahren vor der Einrechung des Gesuchs
  • in einer Landsessprache verständigen können
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